Honorar

Honorare für Wertermittlungsgutachten im Privatauftrag können frei verhandelt werden. Die Höhe des Honorars ist ab einem Grundhonorar allerdings wert- und/oder aufwandabhängig. Um Ihnen eine Vorstellung zur Kostenhöhe bei einer Beauftragung zu unserem Leistungsangebot zu vermitteln, dienen die folgenden Ausführungen zu den verschiedenen Wertermittlungsarten und Beratungsleistungen:

Für Vollgutachten (z. B. Verkehrswertermittlungen nach § 194 Baugesetzbuch, privat beauftragte Beleihungswertgutachten) wird das Honorar in Anlehnung an die jeweils aktuelle Fassung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. – BVS – vereinbart. Diese Honorarrichtlinie wird vom BVS als Empfehlung verstanden.

Nach vollständiger Klärung des Auftragszwecks und des Auftragsumfanges ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

Für:

  • Wertermittlungen, die nicht den Forderungen und Ansprüchen an ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB entsprechen,
  • für die separate Bewertung von Rechten und Lasten, die nicht im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Vollgutachtens stehen und für
  • An- und Verkaufsberatungen

erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zum jeweiligen Stundensatz (bitte erfragen) oder pauschal nach Vereinbarung.

Die Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der amtlichen Gebühren sowie sämtlicher anfallenden Nebenkosten.

Dipl.- Ing. Frauke Frommann
Südring 18
22303 Hamburg
Deutschland
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Mo. - Do09:00 - 17:00 Uhr
Fr.09:00 - 14:00 Uhr
Ihre Sachverständige für
  • Verkehrswertermittlungen gem. BauGB
  • Sonstige Immobilienbewertungen
  • Bewertungen von Rechten und Lasten